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Thailändisches Generalkonsulat Basel

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

eine wichtige Erklärung von HealthCare International

Anschliessend finden Sie eine Zusammenfassung wichtiger Angaben zu unseren privaten Kranken- und Unfallversicherungsplänen. Diese Zusammenstellung enthält nicht sämtliche Bedingungen und Regelungen für jeden einzelnen Versicherungsplan; diese können Sie dem vollen Wortlaut Ihrer Police entnehmen. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Police beim Erhalt gründlich studieren, damit Sie genau wissen, welchen Versicherungsschutz Sie erhalten.

Name der die Versicherung durchführenden Gesellschaft

Alle Versicherungspläne von HealthCare International Medical Plans werden durch Sagicor Capital Life Insurance Company Limited, 34 The Mall, Bromley, Kent, BR1 1TS, United Kingdom, durchgeführt. Sagicor Capital Life Insurance Company Limited ist in England zugelassen, untersteht ausschliesslich dem englischen Recht und weist die Wertung "A" ('excellent') auf, vergeben von der führenden A.M. Best Rating-Agentur.

Unsere Dienstleistung

Wir erteilen Ihnen weder Anweisungen noch Empfehlungen. Wir möchten Sie vielmehr näher über unsere Produkte und unsere Dienstleistungen orientieren. Sollten Sie sich für einen unserer Versicherungspläne entschliessen, benötigen wir zum Abschluss des Vertrags Ihre ausdrückliche Zustimmung. Sollten Sie unsicher sein oder möchten Sie unsere Produkte mit andern sich auf dem Markt befindlichen vergleichen, empfehlen wir Ihnen die Konsultation eines unabhängigen Versicherungsmaklers oder -intermediärs.

Verschiedene Versicherungspläne

Alle unsere Versicherungspläne sind internationale private Kranken- und Unfallversicherungspolicen, welche die Behandlungskosten übernehmen für bestimmte Beschwerden; sie sind auf die Bedürfnisse von Auswanderern und deren Familien zugeschnitten. Die Deckung ist auf Basis eines Moratorium zugesichert. Dies bedeutet, dass wenn wir eine bestimmte Vorerkrankung einschliessen, diesbezüglich Deckung gewährt wird für die gesamte Laufzeit der Police. Eine umfassende Erklärung der Regelungen und Bedingungen finden Sie im Wortlaut ihrer individuellen Police.

Wesentliche Merkmale und Leistungen

Die Versicherungspolicen (Gegenstand individueller, versicherungsplanbezogener Deckung) schliessen folgende Leistungen ein:

  • Volle Deckung für Spitalbehandlung und -kosten für stationäre und Tagesklinik (psychiatrische Behandlung ausgeschlossen)

  • Ambulante Behandlung, inkl. Röntgen, diagnostische Untersuchungen, Honorare von Beratern und Spezialisten, Physiotherapie, MRI und CT scans, im Rahmen des spezifischen Versicherungsplans

  • dringliche Hausarztvisiten

  • Notfallevakuation und Rückführung

  • Rückführung, Beerdigung oder Kremation der sterblichen Ueberreste

  • Verpflegung zuhause unmittelbar nach oder anstelle von einer Hospitalisierung oder Tagesklinikbehandlung

  • Deckung gesetzlicher Auslagen

  • medizinische Notfallbehandlung ausserhalb des geografischen Deckungsbereichs

  • Lebensgefährdende Erkrankungen, chronische Leiden

  • Niederkunft

  • Jährliche Routineuntersuchungen

  • Unfall

  • Zahnmedizin

Bitte konsultieren Sie unsere Leistungsübersicht

Wesentliche und unübliche Ausschlüsse oder Beschränkungen

Nachfolgendes ist von der Deckung durch Ihre Versicherungspolice ausgeschlossen:

  • Vorerkrankungen für die ersten 24 Monate, wenn kein permanenter Ausschluss stipuliert ist

  • Geburtsgebrechen und angeborene Anomalien während der gesamten Dauer der Police

Die Versicherungsdeckung ist für eine Dauer von 12 Monaten gewährleistet und wird jährlich automatisch erneuert, sofern die Prämie für die betreffende Periode bezahlt wurde. Die Höhe der Prämie hängt vom Alter ab und kann bei der Erneuerung erhöht werden gestützt auf das höhere Lebensalter und/oder auf gestiegene Medizinal- und Behandlungskosten.

Rücktrittsrecht

wir vertrauen darauf, dass Sie mit der Deckung unserer Police zufrieden sind. Sie haben aber in jedem Fall das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Ihrer Police vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. In diesem Fall würden wir Ihnen die bereits bezahlte Prämie zurückerstatten, sofern Sie in der Zwischenzeit keinen Schadenfall angemeldet haben und uns auch die Vertragsunterlagen innerhalb 14 Tagen zurückgesandt haben.

Da sich Ihre Police nach Ablauf eines Versicherungsjahrs automatisch erneuert, müssen Sie, falls Sie von einer Weiterführung der Police absehen möchten, uns dies mindestens 2 Monate vor Ablauf schriftlich mitteilen. Zu diesem Zweck erhalten Sie von uns die Bestimmungen des zu erneuernden Vertrags 2 Monate vor Ablauf zugestellt. Bitte beachten Sie insbesondere den Abschnitt, welcher sich auf die Kosten bezieht.

Falls Sie von Ihrem Rücktrittsrecht innerhalb der vereinbarten Frist nicht Gebrauch machen, bleibt die Police in Kraft und die Prämen sind gemäss der Regelung in der Police zu bezahlen. In der Police selbst finden Sie den vollen Wortlaut Ihres Rücktrittsrechts.

Geltendmachung von Versicherungsleistungen

bitte rufen Sie +44 (0)20 8466 4320 an, senden Sie einen Fax +44 (0)20 7928 4748 schreiben Sie uns ein e-Mail claims@healthcareinternational.com für nähere Auskünfte.

Beschwerdeverfahren

Wir hoffen, dass Sie mit unsern Dienstleistungen voll zufrieden sind. Sollten Sie sich indessen zu beklagen haben, schreiben Sie uns bitte:
Compliance Officer, HealthCare International Global Networks Limited, UK Administration Office, 160 Brompton Road, London SW3 1HW, United Kingdom.

Wir sind Teilnehmer eines Finanz-Ombudsmann-Service. Falls Sie Klagen haben, welche wir nicht einvernehmlich regeln können, wenden Sie sich schriftlich an den unabhängigen Ombudsmann:
The Financial Ombudsman Service, South Key Plaza, 183 Marsh Wall, London E14 9SR

Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie in Ihrer Korrespondenz immer Ihre Policennummer vermerken, damit Ihre Beschwerde zügig behandelt werden kann.

Kompensation

HealthCare International Global Network Limited ist registriert bei der britischen Finanzdienstleistungsbehörde (Financial Services Authority FSA),  Lizenz No. 314761, und untersteht dem Kompensationsplan (Compensation Scheme FSCS). Falls der Versicherer seinen Verpflichtungen nicht (mehr) nachkommt, besteht unter Umständen ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung gemäss Kompensationsplan. Bestand und Höhe des Kompensationsanspruchs bestimmen sich nach Versicherungstyp und den individuellen Umständen der Ansprache. Einzelheiten sind der offiziellen Webseite www.fsa.gov.uk zu entnehmen.

(obiger Text ist eine freie Uebersetzung der englischen Originalfassung und daher rechtlich nicht bindend)


 
 


International Healthcare-Insurance for Expatriates
Internationale Krankenversicherungen für Auswanderer
assurance accidents-maladie internationale pour expatriés